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Die von den Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfeprogramm 2010 zur Verteilung an Bedürftige vorgesehenen Zuckermengen übersteigen insgesamt die derzeit verfügbare Menge. Deshalb sind alle verbleibenden Zucker-Interventionsbestände diesem Zweck vorzubehalten und die Dauerausschreibungen für den Wiederverkauf von Zucker aus Interventionsbeständen zu beenden.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 der Kommission vom 13. Oktober 2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten…
Insgesamt stand eine Höchstmenge von 345 539 Tonnen Zucker aus Beständen der Interventionsstellen für den Wiederverkauf zur Verfügung. Nach dem Wiederverkauf im…
Um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Interventionszuckermengen zu gewährleisten, ist vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten die tatsächlich verkaufte Menge…
Beim Verkauf von Zucker aus den Beständen der Interventionsstellen darf kein Käufer aus der Gemeinschaft benachteiligt werden, und der Verkauf muss nach…
Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Irland, Italien, Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakei und Schweden verfügen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.