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In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2009 zu verbuchen sind , ist vorgesehen, dass insgesamt 119 687 Tonnen Zucker aus Interventionsbeständen der Gemeinschaft zur Verteilung an Bedürftige bereitzustellen sind.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 der Kommission vom 13. Oktober 2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für…
Die belgische, die tschechische, die spanische, die irische, die italienische, die ungarische, die polnische, die slowenische, die slowakische und die…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Die belgische, die tschechische, die spanische, die irische, die italienische, die ungarische, die polnische, die…
„ANHANG III Muster für die Mitteilung an die Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 3 Formular Teilausschreibung vom …… für den Wiederverkauf von Zucker aus…
Insgesamt stand eine Höchstmenge von 345 539 Tonnen Zucker aus Beständen der Interventionsstellen für den Wiederverkauf zur Verfügung. Nach dem Wiederverkauf im…
Die von den Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfeprogramm 2010 zur Verteilung an Bedürftige vorgesehenen Zuckermengen übersteigen insgesamt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.