Erwägungsgrund 3 32009R0698
In diesem Zusammenhang erscheint es zweckmäßig, den Branchenverbänden des Sektors Milch und Milcherzeugnisse die Möglichkeit zu eröffnen, eine gemeinschaftliche Kofinanzierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zweck in den kommenden Wochen bei den zuständigen nationalen Behörden Informations- und Absatzförderungsprogramme einzureichen, damit diese ausgewählt und gegebenenfalls von der Kommission vor Ende des laufenden Jahres genehmigt werden können, wobei in diesem Fall vom jährlichen Genehmigungszyklus für die Programme und dem üblichen Zeitplan gemäß den Artikeln 8 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008 der Kommission abgewichen werden sollte.