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In diesem Zusammenhang erscheint es zweckmäßig, den Branchenverbänden des Sektors Milch und Milcherzeugnisse die Möglichkeit zu eröffnen, eine gemeinschaftliche Kofinanzierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zweck in den kommenden Wochen bei den zuständigen nationalen Behörden Informations- und Absatzförderungsprogramme einzureichen, damit diese ausgewählt und gegebenenfalls von der Kommission vor Ende des laufenden Jahres genehmigt werden können, wobei in diesem Fall vom jährlichen Genehmigungszyklus für die Programme und dem üblichen Zeitplan gemäß den Artikeln 8 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008 der Kommission abgewichen werden sollte.
Unbeschadet des üblichen jährlichen Zeitplans gemäß der Verordnung (EG) Nr. 501/2008 wird bei den Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Milch und…
Demzufolge ist bei den Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Milch und Milcherzeugnisse im Binnenmarkt für das Jahr 2009 von den Bestimmungen des…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 werden die Sektoren bzw. Erzeugnisse, die für ganz oder teilweise aus dem…
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Diese Lage bietet die Möglichkeit, die bestehenden Regeln für die verschiedenen Marktsektoren eingehend zu prüfen und die derzeitigen Praktiken der…
Die Unterstützung für die Milcherzeuger sollte als Interventionsmaßnahme zur Regulierung der Agrarmärkte gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.