Erwägungsgrund 163 32013R1308
Um das reibungslose Funktionieren der Ausfuhrerstattungsregelung sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen das Erfordernis einer Sicherheitsleistung festgelegt wird, die gewährleistet, dass die Marktteilnehmer ihren Verpflichtungen nachkommen.