Gesetze
Gesetz wird geladen …
VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 hinsichtlich der Frist für die Übermittlung der Betriebsbogen für das Rechnungsjahr 2008 durch die Verbindungsstelle in Italien
Ein neuer Chat, das ganze 32009R0708 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenFür dieses Gesetz gibt es noch keine KI-Aufbereitung — keine erklärte Fassung, keine Leichte Sprache, keine KI-Hinweise. Auf Antrag bereiten wir es auf.
Wenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.