Verordnung (EG) Nr. 732/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur 111. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. In dieser Liste wurde auch Herr Uthman Omar Mahmoud geführt.
Erwägungsgrund 1 32009R0732
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