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Es sollten Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen werden, sofern die Anwendung dieser Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch oder Tier oder der Verbraucherinteressen nicht notwendig ist und den Hersteller oder Futtermittelunternehmer, der für die Kennzeichnung verantwortlich ist, übermäßig belasten würde. Erfahrungsgemäß sollten solche Ausnahmeregelungen insbesondere für Futtermittel gelten, die ein Landwirt einem anderen zur Verwendung in dessen Betrieb liefert, für kleine Mengen, für Mischfuttermittel, die aus nicht mehr als drei Einzelfuttermitteln bestehen, und für Mischungen aus ganzen Pflanzenkörnern, Saaten und Früchten.
die Tierarten oder Tierkategorien, für die die Einzelfuttermittel bestimmt sind, wenn die betreffenden Zusatzstoffe nicht für alle Tierarten genehmigt wurden…
Die Kennzeichnung umfasst vorgeschriebene und freiwillige Angaben. Bei den vorgeschriebenen Angaben sollten allgemeine Kennzeichnungsvorschriften mit besonderen…
Ein Einzelfuttermittel oder ein Mischfuttermittel darf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn folgende Kennzeichnungsangaben gemacht werden:
Futtermittelunternehmer, die für den Einzelhandel oder Vertriebstätigkeiten verantwortlich sind, die die Kennzeichnung nicht betreffen, tragen mit der gebotenen…
Kennzeichnung und Aufmachung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln dürfen die Aufmerksamkeit besonders auf Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines…
falls der Hersteller nicht die für die Kennzeichnung verantwortliche Person ist, sind folgende Angaben zu machen: — Name oder Firma und Anschrift des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.