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Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung gilt nicht für die Kennzeichnung von Futtermitteln mit zu hohem Gehalt an unerwünschten Stoffen. Daher sollten Bestimmungen festgelegt werden, um eine angemessene Etikettierung und die ordnungsgemäße Anwendung des in Artikel 5 der genannten Richtlinie vorgesehenen Verdünnungsverbots zu gewährleisten, bis die kontaminierten Materialien von einem gemäß Artikel 10 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassenen Dekontaminationsbetrieb entgiftet oder bis sie gereinigt worden sind.
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Gemäß Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Für Lebensmittelzusatzstoffe gelten weiterhin die allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90, der Richtlinie 96/22/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.