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Die Mitgliedstaaten erstellen jährliche Statistiken über Visa gemäß der Tabelle in Anhang XII. Diese Statistiken werden jeweils vor dem 1. März für das vorhergehende Kalenderjahr vorgelegt.
Die in Absatz 1 genannten Statistiken beziehen sich auf Berichtszeiträume von einem Kalenderjahr und werden der Kommission (Eurostat) innerhalb von sechs…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich grundsätzlich bis zum 30. September und — falls dies nicht möglich ist — spätestens bis zum 31. Dezember…
Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die nach Absatz 2 erhobenen Statistiken.
Die zuständigen Visumbehörden können zum Zwecke der Erstellung von Berichten und Statistiken, ohne dass ihnen die Identifizierung einzelner Antragsteller…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen jährlich und nach Möglichkeit bis zum 1. Juni, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember, die in Absatz 2 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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