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Alle von einem Mitgliedstaat im Zuge eines Visumantragsverfahrens entgegengenommenen Dokumente, Daten oder biometrischen Identifikatoren müssen als „konsularisches Dokument“ gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 angesehen und entsprechend behandelt werden.
„Konsulat“ die zur Visumerteilung ermächtigten Auslandsvertretungen eines Mitgliedstaats, die von einem Berufskonsularbeamten im Sinne des Wiener Übereinkommens…
Bei ihrer Amtstätigkeit haben die Konsularbeamten die Schranken zu berücksichtigen, die sich aus dem in ihrem Konsularbezirk geltenden Recht ergeben. Sie haben…
Das zuständige Konsulat oder die zentralen Behörden des zuständigen Mitgliedstaats prüfen, ob — der Antrag innerhalb der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Frist…
gegebenenfalls die Angabe, dass das Visum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 333/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 über die einheitliche Gestaltung des Formblatts…
Die Bedingungen und Verfahren für die Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage der VIS-Daten sollten die in der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die…
Diese Verordnung beruht auf dem Besitzstand im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik. Welche Daten im VIS verarbeitet werden, sollte angesichts der Daten, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.