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Aufgrund der Erfassung der biometrischen Identifikatoren im Visa-Informationssystem (VIS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) sollte das persönliche Erscheinen des Antragstellers — zumindest bei der ersten Beantragung eines Visums — zu den Grundvoraussetzungen für die Beantragung eines Visums gehören.
In dieser Verordnung werden Zweck, Funktionen und Zuständigkeiten in Bezug auf das Visa-Informationssystem (VIS) festgelegt, das durch Artikel 1 der…
Dieser Beschluss ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und…
Eine zuverlässige Abfrage des Visa-Informationssystems, das auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.…
Um eine zuverlässige Verifizierung und Identifizierung von Visumantragstellern zu ermöglichen, ist es notwendig, biometrische Daten im VIS zu verarbeiten.
Mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) wurde das VIS als System für den Austausch von…
Mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) wurde das VIS als System für den Austausch von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.