Erwägungsgrund 8 32008R0767
Die Bedingungen und Verfahren für die Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage der VIS-Daten sollten die in der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden („Gemeinsame Konsularische Instruktion“), festgelegten Verfahren berücksichtigen.