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Im Hinblick auf eine reibungslose Übermittlung von Informationen über Unregelmäßigkeiten und die Vermeidung von Überschneidungen zwischen unterschiedlichen Ansprechpartnern sollten die Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in einem einzigen Artikel zusammengefasst werden.
Im Hinblick auf eine gut funktionierende Übermittlung von Informationen über Unregelmäßigkeiten und die Vermeidung von Überschneidungen zwischen…
Für einen wirksamen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sollten einzelstaatliche Kontaktstellen benannt und bestimmte gemeinsame Verfahren…
In Anbetracht der Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vom 11. Juli 1994 betreffend…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.