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Gemäß Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sollte klargestellt werden, dass die Bescheinigungsbehörde dafür zuständig ist, vollständige Buchungsaufzeichnungen zu führen, insbesondere mit Verweisen auf Beträge, die der Kommission gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 als unregelmäßig gemeldet wurden.
Sie muss Aufzeichnungen führen, die auf Verlangen der zuständigen Vollzugsbehörde vorgelegt werden und Einzelheiten über die verkauften Exemplare, die Arten,…
Unter Bezug auf Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 sollte klar gestellt werden, dass die Bescheinigungsbehörde dafür zuständig ist, vollständige…
In den gemäß Artikel 61 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 geführten Aufzeichnungen ist jeder Betrag im Zusammenhang mit einer der Kommission nach…
Die Bescheinigungsbehörde für ein grenzübergreifendes Programm ist insbesondere dafür zuständig, a) bescheinigte Ausgabenaufstellungen und Zahlungsanträge zu…
Bei der Ausführung dieser Ausgaben beachtet die bescheinigende Stelle die Bestimmungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 und die Leitlinien der…
Gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, vorbeugende Maßnahmen gegen Unregelmäßigkeiten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.