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Da gemäß Artikel 78 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Ausgaben für Großprojekte in die Ausgabenerklärung aufgenommen werden können, bevor die Kommission die Entscheidung über das Großprojekt angenommen hat, sollte der Verweis auf die Ausgabenerklärung für Großprojekte in der „Ausgabenbescheinigung“ zu den Zwischenzahlungen gemäß Artikel 78 der genannten Verordnung gestrichen werden.
Erstattungsfähige Ausgaben, die den Bestimmungen von Abschnitt 1 dieses Kapitels entsprechen und in der jährlichen Erklärung ausgewiesen wurden, werden von der…
Die Kommission kann die Anwendung von Absatz 2 aussetzen, wenn die Gesamtsumme der Beträge der Erstattungsbescheinigungen, die gemäß Artikel 47 der Verordnung…
In Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 539/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates , werden bestimmte Anforderungen an…
Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte die Anforderung gestrichen werden, über die jährliche Aufteilung der bescheinigten…
Im Falle eines Antrags auf Zwischenzahlung gilt dieser Absatz für die Komponenten Regionale Entwicklung und Entwicklung der Humanressourcen zusätzlich zu…
Gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 greift dieser Beschluss späteren Beschlüssen der Kommission über den Ausschluss von Ausgaben, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.