Erwägungsgrund 103 32013R1303
Um für eine umfassende Verbreitung von Informationen über die Ergebnisse und Erfolge der Fonds zu sorgen, die Rolle der Union in diesem Zusammenhang bekanntzumachen und potenzielle Begünstigte über Finanzierungsmöglichkeiten zu unterrichten, sollte die vorliegende Verordnung ausführliche Bestimmungen über Informations- und Kommunikationsmaßnahmen enthalten, die dem Umfang der operationellen Programme Rechnung tragen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, und sie sollte bestimmte technische Aspekte solcher Maßnahmen regeln.