Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Damit die Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Begünstigte möglichst transparent und leicht zugänglich sind, sollte in jedem Mitgliedstaat eine einzige Website bzw. ein einziges Portal bereitgestellt werden, auf dem Informationen über sämtliche operationellen Programme – einschließlich Listen der mit jedem operationellen Programm unterstützen Vorhaben – verfügbar sind.
Erwägungsgrund 102 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen