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Das Amt kann die Beweisaufnahme davon abhängig machen, dass der Verfahrensbeteiligte, der sie beantragt hat, beim Amt einen Vorschuss hinterlegt, dessen Höhe vom Amt durch Schätzung der voraussichtlichen Kosten bestimmt wird.
Vom Amt geladene und erschienene Zeugen und Sachverständige haben Anspruch auf angemessene Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten. Sie können vom Amt einen Vorschuss erhalten.
Zeugen, denen nach Absatz 2 ein Erstattungsanspruch zusteht, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Verdienstausfall; Sachverständige haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, es sei denn, sie gehören einem der Prüfungsämter an. Diese Entschädigung oder Vergütung wird den Zeugen und Sachverständigen gezahlt, nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen ist bzw. nachdem sie ihre Pflicht oder ihren Auftrag erfüllt haben.
Das Amt zahlt die nach den Absätzen 2 und 3 fälligen Beträge entsprechend den in Anhang I festgelegten Bestimmungen und Gebührensätzen aus. Der Beteiligte, der die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen beantragt hat, erstattet dem Amt die Kosten für diese Beweisaufnahme, vorbehaltlich der Entscheidung über die Kostenverteilung und Kostenfestsetzung gemäß Artikel 52.
Die Zahlungen an die Zeugen erfolgen nach der Zeugenaussage, diejenigen an die Sachverständigen nach Erfüllung ihrer Pflichten oder Aufgaben. Es kann jedoch ein…
Der Exekutivdirektor setzt die Beträge der zu erstattenden Auslagen, einschließlich der Beträge etwaiger Vorschüsse, für die Kosten fest, die im Fall einer…
Der Exekutivdirektor setzt die Beträge der zu erstattenden Auslagen, einschließlich der Beträge etwaiger Vorschüsse, für die Kosten fest, die im Fall einer…
Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen.
Für die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme gemäß dieser Verordnung sollte keine Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangt werden dürfen. Falls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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