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Über eine mündliche Verhandlung oder Beweisaufnahme wird eine Niederschrift aufgenommen, die den wesentlichen Gang der mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme, die rechtserheblichen Erklärungen der Verfahrensbeteiligten und die Aussagen der Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen sowie das Ergebnis der Augenscheinseinnahme enthält. Sie enthält außerdem die Namen der Bediensteten des Amtes, der Beteiligten und deren Verfahrensvertretern sowie der Zeugen und Sachverständigen, die anwesend waren.
Die Niederschrift über die Aussage eines Zeugen, Sachverständigen oder Verfahrensbeteiligten wird diesem vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt. In der Niederschrift wird vermerkt, dass dies geschehen und die Niederschrift von der Person, die ausgesagt hat, genehmigt worden ist. Wird die Niederschrift nicht genehmigt, so werden die Einwendungen vermerkt.
Die Niederschrift wird von der Person, die die Niederschrift aufgenommen hat, und von der Person, die die mündliche Verhandlung oder Beweisaufnahme geleitet hat, unterzeichnet.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten eine Abschrift und gegebenenfalls eine Übersetzung der Niederschrift. KAPITEL III Zustellung
Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über Die Niederschrift ist von dem…
Der Leiter der Geschäftsstelle ist dafür verantwortlich, dass über jede mündliche Verhandlung Protokoll geführt wird. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und…
Auf Antrag des Auskunftspflichtigen ist über die mündliche Auskunft an Amtsstelle eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift soll den Namen der…
Über die mündliche Verhandlung wird eine Niederschrift gefertigt. Die Niederschrift enthält Angaben über: Soweit Zeuginnen oder Zeugen vernommen wurden, werden…
Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über: Soweit Zeuginnen oder Zeugen vernommen wurden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.