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Durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (nachstehend: Grundverordnung) wird eine neue Gemeinschaftsregelung geschaffen, die einen gemeinschaftsweit geltenden Sortenschutz ermöglicht.
entgegen Artikel 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5, der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.…
"Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. EG…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz wurde eine Gemeinschaftsregelung für Pflanzensorten…
Durch diese Verordnung wird ein gemeinschaftlicher Sortenschutz als einzige und ausschließliche Form des gemeinschaftlichen gewerblichen Rechtsschutzes für…
Hinsichtlich der Eignung der Sortenbezeichnung gilt Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1239/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.