Art. 3 32009R0703VERORDNUNG (EG) Nr. 703/2009 DES RATES vom 27. Juli 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 112/2009 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in…
Art. 2 32009R0926VERORDNUNG (EG) Nr. 926/2009 DES RATES vom 24. September 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 289/2009 auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder…
Art. 1 32013R0638VERORDNUNG (EU) Nr. 638/2013 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2013 zur Einstellung der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China durch Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium in Rollen mit einer Breite von mehr als 650 mm, nicht weichgeglüht, mit Ursprung in der Volksrepublik China
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 973/2012 eingeleitete Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 eingeführten…
Art. 3 32008R1193VERORDNUNG (EG) Nr. 1193/2008 DES RATES vom 1. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung der vorläufigen Zölle auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 488/2008 werden in Höhe des gemäß Artikel 1 dieser Verordnung…
Art. 3 Abs. 1 32008R1355VERORDNUNG (EG) Nr. 1355/2008 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 642/2008 werden in Höhe des vorläufigen Zolls endgültig vereinnahmt.