Art. 2 32009R0926
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 289/2009 auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China werden in Höhe des vorläufigen Zolls endgültig vereinnahmt.