Erwägungsgrund 1 32009R0976
In der Richtlinie 2007/2/EG sind allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Die Mitgliedstaaten sollen für Geodatensätze und -dienste, für die gemäß dieser Richtlinie Metadaten erzeugt wurden, Netzdienste schaffen und betreiben.