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Die Netzdienste müssen den Anforderungen an die Qualität der Dienste nach Anhang I entsprechen. Ferner sollen die folgenden Netzdienste Folgendem entsprechen: a) die Suchdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang II; b) die Darstellungsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang III; c) die Downloaddienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und IV; d) die Transformationsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und V.
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