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„ANHANG I DIENSTQUALITÄT Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2007/2/EG verknüpfte Netzdienste von Dritten werden bei der Bewertung der Dienstqualität nicht berücksichtigt, um jegliche Verschlechterungen zu vermeiden, die aufgrund von Domino-Effekten entstehen können. Für Leistung, Kapazität und Verfügbarkeit gelten die folgenden Dienstqualitätskriterien. 1. LEISTUNG Mit einer normalen Situation ist ein Zeitraum ohne Spitzenbelastung gemeint. Eine normale Situation ist 90 % der Zeit gegeben. Die Zeit bis zur ersten Antwort auf eine Suchdienstanfrage beträgt in einer normalen Situation höchstens 3 Sekunden. Für ein Bild mit 470 Kilobyte (z. B. 800 × 600 Pixel mit einer Farbtiefe von 8 Bit) beträgt die Zeit bis zur ersten Antwort auf eine Anfrage ‚Get Map‘ an einen Darstellungsdienst in einer normalen Situation höchstens 5 Sekunden. Für eine Operation ‚Get Download Service Metadata‘ beträgt die Zeit bis zur ersten Antwort in einer normalen Situation höchstens 10 Sekunden. Für die Operation ‚Get Spatial Data Set‘ und für die Operation ‚Get Spatial Object‘ sowie für eine Suchanfrage, die ausschließlich ein geografisches Begrenzungsrechteck umfasst, beträgt die Zeit bis zur ersten Antwort in einer normalen Situation höchstens 30 Sekunden, dann, ebenfalls in einer normalen Situation, beträgt die ständige Übertragungsrate mehr als 0,5 Megabytes pro Sekunde oder mehr als 500 Geo-Objekte pro Sekunde. Für die Operation ‚Describe Spatial Data Set‘ und für die Operation ‚Describe Spatial Object Type‘ beträgt die Zeit bis zur ersten Antwort in einer normalen Situation höchstens 10 Sekunden, dann, ebenfalls in einer normalen Situation, beträgt die eine ständige Übertragungsrate mehr als 0,5 Megabytes pro Sekunde oder mehr als 500 Beschreibungen von Geo-Objekten pro Sekunde. 2. KAPAZITÄT Pro Sekunde müssen mindestens 30 Anfragen an einen Suchdienst in Einklang mit den Dienstqualitätskriterien gleichzeitig bearbeitet werden können. Pro Sekunde müssen mindestens 20 Anfragen an einen Darstellungsdienst in Einklang mit den Dienstqualitätskriterien gleichzeitig bearbeitet werden können. Pro Sekunde müssen mindestens 10 Anfragen an einen Downloaddienst in Einklang mit den Dienstqualitätskriterien gleichzeitig bearbeitet werden können. Die Zahl der gleichzeitig bearbeiteten Anfragen kann auf 50 beschränkt werden. Pro Sekunde müssen mindestens 5 Anfragen an einen Transformationsdienst in Einklang mit den Dienstqualitätskriterien gleichzeitig bearbeitet werden können. 3. VERFÜGBARKEIT Ein Netzdienst soll 99 % der Zeit verfügbar sein.“
etwaige geltende Fristen, die einzuhalten sind, und wenn es keine Fristen gibt, die durchschnittlichen oder die für die Erbringung des Dienstes voraussichtlich…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Die Netzdienste müssen den Anforderungen an die Qualität der Dienste nach Anhang I entsprechen. Ferner sollen die folgenden Netzdienste Folgendem entsprechen:…
Im Sinne dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Teil A des Anhangs zu Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission . Ferner gelten folgende…
„ANHANG IV DOWNLOADDIENSTE TEIL A Download-Operationen 1. LISTE DER OPERATIONEN Damit der Downloaddienst die Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der…
TEIL A Zusätzliche Anforderungen an in der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 genannte Metadaten 1. Zugangs- und Nutzungsbedingungen Die technischen Beschränkungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.