Erwägungsgrund 27 32007R0834
Ferner sollten die Verbraucher zur Verhinderung betrügerischer Praktiken und zur Vermeidung von Unklarheiten darüber, ob das Erzeugnis aus der Gemeinschaft stammt oder nicht, bei der Verwendung des Gemeinschaftslogos über den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich die Erzeugnisse zusammensetzen, informiert werden.