Art. 2 32009R1026VERORDNUNG (EG) Nr. 1026/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 567/2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der garantiert traditionellen Spezialitäten (Pierekaczewnik (g.t.S.))
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der…
Art. 2 32008R0192VERORDNUNG (EG) Nr. 192/2008 DER KOMMISSION vom 29. Februar 2008 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 989/2007 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Barèges-Gavarnie (g.U.) — Hořické trubičky (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der…
Art. 2 32009R0188VERORDNUNG (EG) Nr. 188/2009 DES RATES vom 9. März 2009 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen betreffend die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0298VERORDNUNG (EG) Nr. 298/2009 DER KOMMISSION vom 8. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0431VERORDNUNG (EG) Nr. 431/2009 DES RATES vom 18. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0687VERORDNUNG (EG) Nr. 687/2009 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2009 zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 877/2008, (EG) Nr. 878/2008 und (EG) Nr. 879/2008 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.