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Es ist daher angezeigt, in bestimmten Weinanbaugebieten eine Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2010 zu genehmigen.
§ 10 Absatz 1 in der sich aus der Neunten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1514) ergebenden Fassung ist auf…
Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 darf eine den dort genannten Wert übersteigende Menge, die aus vor 2000 geernteten Weintrauben gewonnen wurde, werden; § 11…
Bei inländischem Traubenmost und Wein aus dem Jahre 2010 in den bestimmten Anbaugebieten Baden und Württemberg geernteten Trauben darf abweichend von Anhang…
Abweichend von Anhang XVa Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 darf in den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten geografischen…
Aufgrund der außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 reichen die in Anhang XVa Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007…
Geografische Gebiete, in denen die Anhebung der Anreicherungsgrenze gemäß Artikel 1 zulässig ist Mitgliedstaat Geografische Gebiete (Weinbauzone) Belgien Alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.