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Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien, die Slowakei und das Vereinigte Königreich haben eine solche Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2010 beantragt, da die Witterungsverhältnisse in bestimmten geografischen Gebieten während der Vegetationsperiode außergewöhnlich ungünstig waren.
Es ist daher angezeigt, in bestimmten Weinanbaugebieten eine Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2010 zu genehmigen.
Geografische Gebiete, in denen die Anhebung der Anreicherungsgrenze gemäß Artikel 1 zulässig ist Mitgliedstaat Geografische Gebiete (Weinbauzone) Belgien Alle…
Aufgrund der außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 reichen die in Anhang XVa Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007…
Gemäß Anhang XVa Abschnitt A Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können die Mitgliedstaaten in Jahren mit außergewöhnlich ungünstigen…
Abweichend von Anhang XVa Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 darf in den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten geografischen…
in Belgien, Dänemark, Irland, den Niederlanden, Polen, Schweden und im Vereinigten Königreich : die Weinanbauflächen dieser Länder;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.