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Sofern in den Anhängen für ein bestimmtes Geodatenthema kein anderes zeitliches Bezugssystem festgelegt ist, wird das in Teil B Ziffer 5 des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission angegebene Standardbezugssystem verwendet.
Werden andere zeitliche Bezugssysteme verwendet, sind diese in den Metadaten des Datensatzes anzugeben.
Metadaten zu den Geodatensätzen, die die in Anhang III aufgeführten Themen betreffen, bis spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erlasses der…
für Geodatensätze mit Bezug zu einem der in Anhang II oder Anhang III aufgeführten Themen bis spätestens 15. Mai 2012.
Zeitliches Bezugssystem : Beschreibung des zeitlichen Bezugssystems bzw. der zeitlichen Bezugssysteme, die im Datensatz verwendet werden. Dieses Element ist nur…
Die im Einklang mit dieser Verordnung für die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft geltenden Bedingungen sind im Metadatenelement 8.1 in Teil B des Anhangs…
Die Metadaten werden gemäß einer von der Kommission (von Eurostat) vorgegebenen Standardvorlage übermittelt und umfassen die in Anhang III genannten Elemente.
Diese Verordnung legt die Erfordernisse für die Erstellung und Pflege von Metadaten über Geodatensätze, Geodatensatzreihen und Geodatendienste fest, die unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.