Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der ESRB sollte auf der Grundlage von Berichten der Adressaten auch die Einhaltung seiner Warnungen und Empfehlungen kontrollieren, um sicherzustellen, dass seine Warnungen und Empfehlungen tatsächlich befolgt werden. Die Adressaten der Empfehlungen sollten auf diese mit Maßnahmen reagieren und ihr eventuelles Nichthandeln in angemessener Weise rechtfertigen (Mechanismus „Handeln oder rechtfertigen“). Gelangt der ESRB zu der Auffassung, dass die Reaktion unangemessen ist, so sollte er die Adressaten, den Rat und gegebenenfalls die betreffende Europäische Aufsichtsbehörde hiervon unter Beachtung strikter Vertraulichkeitsregeln in Kenntnis setzen.
Stellt der ESRB fest, dass seine Empfehlung nicht befolgt wurde oder die Adressaten keine angemessene Begründung für ihr Nichthandeln gegeben haben, so setzt er…
Erhält die Behörde eine Warnung oder Empfehlung, die der ESRB an eine zuständige Behörde gerichtet hat, so macht sie gegebenenfalls von den ihr durch diese…
Erhält die Behörde eine Warnung oder Empfehlung, die der ESRB an eine zuständige Behörde gerichtet hat, so macht sie gegebenenfalls von den ihr durch diese…
Erhält die Behörde eine Warnung oder Empfehlung, die der ESRB an eine zuständige Behörde gerichtet hat, so macht sie gegebenenfalls von den ihr durch diese…
Der ESRB sollte Warnungen und — wenn er dies für erforderlich hält — Empfehlungen allgemeiner oder spezifischer Art herausgeben, die insbesondere an die Union…
Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB an die Mitgliedstaaten oder die Union betreffen Risiken makrofinanzieller Art. Sie sollten auch angemessene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.