Art. 1 Nr. 31 32013R1022VERORDNUNG (EU) Nr. 1022/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013
Folgender Artikel wird eingefügt: Überprüfung der Abstimmungsmodalitäten Sobald die Zahl der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten vier erreicht, überprüft die…
Art. 1 Nr. 36 Buchst. b 32019R2175Die folgenden Absätze werden eingefügt: Abweichend von Unterabsatz 1 wird der vorgeschlagene Beschluss ab dem Datum, an dem vier oder weniger stimmberechtigte…
Art. 4 Abs. 2 32016R1719Wenn die ÜNB bei der Entscheidung über Vorschläge für in Absatz 6 aufgeführte Modalitäten oder Methoden keine Einigung erzielen können, entscheiden sie mit…
Art. 9 Abs. 2 32015R1222Wenn die ÜNB oder NEMOs bei der Entscheidung über Vorschläge für in Absatz 6 aufgeführte Modalitäten oder Methoden keine Einigung erzielen können, entscheiden…
Art. 76 Abs. 2 32021R0696Jeder Vertreter eines Mitgliedstaats und der Kommission hat eine Stimme. In Abwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds geht das Stimmrecht auf seinen…