Erwägungsgrund 9 32015R1222
Jeder ÜNB sollte verpflichtet sein, für sein Netz ein Einzelnetzmodell zu erstellen und es an die ÜNB weiterzuleiten, die für ihre Zusammenführung in ein gemeinsames Netzmodell verantwortlich sind. Die Einzelnetzmodelle sollten Informationen von den Erzeugungseinheiten und den Lasteinheiten enthalten.