Erwägungsgrund 48 32010R1094
Die Mitglieder der Interessengruppen, die Organisationen ohne Erwerbszweck oder die Wissenschaft vertreten, sollten eine angemessene Erstattung erhalten, damit die Personen, die weder über solide finanzielle Mittel verfügen noch Wirtschaftsvertreter sind, in umfassender Weise an den Erörterungen über die Finanzregulierung teilnehmen können.