Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Die Behörde sollte die Interessengruppen konsultieren und diese sollten bei ihr Stellungnahmen und Ratschläge zu Fragen im Zusammenhang mit der fakultativen Anwendung auf Institute vorlegen können, die unter die Richtlinie 2002/83/EG oder die Richtlinie 2003/41/EG fallen.
Erwägungsgrund 49 32010R1094Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen