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Die Europäischen Aufsichtsbehörden (im Folgenden zusammen „ESA“) sollten an die Stelle des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden, der durch den Beschluss 2009/78/EG der Kommission eingesetzt wurde, des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, der durch den Beschluss 2009/79/EG der Kommission eingesetzt wurde, und des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, der durch den Beschluss 2009/77/EG der Kommission eingesetzt wurde, treten und sämtliche Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Ausschüsse, einschließlich gegebenenfalls der Fortführung laufender Arbeiten und Projekte, übernehmen. Der Tätigkeitsbereich jeder Europäischen Aufsichtsbehörde sollte klar festgelegt werden. Die ESA sollten dem Europäischen Parlament und dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig sein. Bezieht sich diese Rechenschaftspflicht auf sektorübergreifende Fragen, die über den Gemeinsamen Ausschuss koordiniert wurden, so sollten die ESA über den Gemeinsamen Ausschuss für diese Koordinierung rechenschaftspflichtig sein.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (im Folgenden zusammen „ESA“) sollten an die Stelle des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden, der durch den…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (im Folgenden zusammen „ESA“) sollten an die Stelle des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden, der durch den…
Um einen nahtlosen Übergang der derzeitigen Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden, des Ausschusses der Europäischen…
Am 23. September 2009 verabschiedete die Kommission Vorschläge für drei Verordnungen zur Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems, das die…
Um die sektorübergreifende Kohärenz der Tätigkeiten der ESA zu gewährleisten, sollten diese eng im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses zusammenarbeiten und…
Um die sektorübergreifende Kohärenz der Tätigkeiten der ESA zu gewährleisten, sollten diese eng im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses zusammenarbeiten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.