Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde sollte dazu beitragen, dass das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert wird, indem insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen aller Mitgliedstaaten und der Verschiedenartigkeit der Finanzmarktteilnehmer ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet ist. Die Behörde sollte öffentliche Werte wie die Integrität und Stabilität des Finanzsystems und die Transparenz der Märkte und Finanzprodukte schützen und den Schutz von Anlegern gewährleisten. Die Behörde sollte ferner Aufsichtsarbitrage verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und die internationale Koordinierung der Aufsicht zum Wohle der Volkswirtschaften insgesamt, einschließlich der Finanzinstitute sowie sonstiger Interessengruppen, Verbraucher und Arbeitnehmer ausbauen. Zu den Aufgaben der Behörde sollte auch gehören, die Angleichung der Aufsicht zu fördern und die Organe der Union in den in ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen zu beraten. Die Behörde sollte ebenfalls mit bestimmten Zuständigkeiten für bestehende und neue Finanztätigkeiten betraut werden.
Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-,…
Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-,…
Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-,…
Die Behörde überwacht neue und bestehende Finanztätigkeiten und kann Leitlinien und Empfehlungen annehmen, um die Sicherheit und Solidität der Märkte und die…
Die Behörde sollte dazu beitragen, dass das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert wird, indem insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen…
Die Behörde sollte dazu beitragen, dass das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert wird, indem insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.