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Die Behörde sollte interessierte Parteien zu technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards, Leitlinien oder Empfehlungen konsultieren und ihnen ausreichend Gelegenheit geben, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Vor der Annahme von Entwürfen technischer Regulierungs- oder Durchführungsstandards, Leitlinien und Empfehlungen sollte die Behörde eine Folgenabschätzung durchführen. Aus Gründen der Effizienz sollte zu diesem Zweck eine Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte genutzt werden, in der Finanzmarktteilnehmer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wissenschaftler sowie Verbraucher und andere private Nutzer von Finanzdienstleistungen in einem ausgewogenen Maße vertreten sein sollten. Die Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte sollte als Schnittstelle zu anderen Nutzergruppen im Finanzdienstleistungsbereich dienen, die von der Kommission oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union eingesetzt wurden.
Die Behörde führt soweit angemessen offene öffentliche Konsultationen zu den Leitlinien und Empfehlungen, die sie herausgibt, durch und analysiert die mit der…
Um die Konsultation von Interessenvertretern in Bereichen, die für die Aufgaben der Behörde relevant sind, zu erleichtern, wird eine Interessengruppe…
Die Behörde führt soweit angemessen offene öffentliche Konsultationen zu den Leitlinien und Empfehlungen, die sie herausgibt, durch und analysiert die mit der…
Die Behörde sollte interessierte Parteien zu technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards, Leitlinien oder Empfehlungen konsultieren und ihnen…
Die Behörde sollte interessierte Parteien zu technischen Regulierungs- oder Durchführungsstandards, Leitlinien oder Empfehlungen konsultieren und ihnen…
Doch kann eine Regulierung, die für die Wertpapierfirmen mit zu großer Unsicherheit verbunden ist, deren Effizienz auch mindern. Von den zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.