Erwägungsgrund 37 32010R1093
Angleichung in den Bereichen Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen, einschließlich der Finanzierungsmechanismen, ist notwendig, damit gewährleistet ist, dass die Kosten vom Finanzsystem internalisiert werden und dass Behörden in der Lage sind, insolvenzbedrohte Finanzinstitute abzuwickeln und dabei gleichzeitig die Auswirkungen von Insolvenzen auf das Finanzsystem, den Rückgriff auf Steuermittel zur Rettung von Banken und den Einsatz öffentlicher Mittel zu minimieren, den Schaden für die Wirtschaft zu begrenzen und die Anwendung nationaler Abwicklungsmaßnahmen zu koordinieren. Im Hinblick darauf ist es unabdingbar, gemeinsame Regeln für ein vollständiges Instrumentarium zur Prävention und für die Abwicklung insolvenzbedrohter Banken auszuarbeiten, um insbesondere Krisensituationen bewältigen zu können, die große, grenzüberschreitend tätige und/oder miteinander verbundene Institute betreffen, und es sollte geprüft werden, ob der Behörde zusätzliche einschlägige Befugnisse übertragen werden müssen und wie Banken und Sparkassen dem Schutz der Sparer Priorität einräumen könnten.