Erwägungsgrund 37 32010R1095
In ihren Zuständigkeitsbereichen sollte die Behörde zur Entwicklung und Koordinierung von wirksamen und kohärenten Sanierungs- und Abwicklungsplänen, von Verfahren im Krisenfall und von Präventivmaßnahmen beitragen und aktiv daran beteiligt sein, um die Internalisierung der Kosten durch das Finanzsystem sicherzustellen, damit die systemischen Auswirkungen von Insolvenzen sowie der Rückgriff auf Steuermittel zur Rettung von Finanzmarktteilnehmern minimiert werden. Sie sollte zur Entwicklung von Verfahren für die Abwicklung insolvenzbedrohter wichtiger Finanzmarktteilnehmer beitragen, die so konzipiert sind, dass das Insolvenzrisiko nicht weitergegeben wird und die Finanzmarktteilnehmer geordnet und rasch abgewickelt werden können, und die gegebenenfalls kohärente und glaubwürdige Finanzierungsmechanismen einschließen.