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Das Sekretariat des ESRB (im Folgenden „Sekretariat“) sollte von der EZB gestellt werden und zu diesem Zweck sollte die EZB ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen. Für das Personal des Sekretariats sollten daher die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB gelten. Insbesondere sollte das Personal der EZB gemäß der Präambel des Beschlusses der EZB vom 9. Juni 1998 über die Verabschiedung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank in der geänderten Fassung vom 31. März 1999 (EZB/1998/4) unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Basis rekrutiert werden.
Das Sekretariat ist für die laufende Arbeit des ESRB zuständig. Es leistet dem ESRB gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates nach Weisung des…
Die EZB stellt ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgabe, das Sekretariat zu stellen, zur Verfügung.
Die EZB stellt ein Sekretariat für den ESRB und leistet dem ESRB dadurch analytische, statistische, logistische und administrative Unterstützung. Der Auftrag…
Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2009 sollte die EZB den ESRB analytisch, statistisch, administrativ und logistisch unterstützen. Da es die…
Die EZB legt gemeinsam mit allen nationalen zuständigen Behörden Regelungen fest, um für einen angemessenen Austausch mit und zwischen den nationalen…
Der Präsident ernennt einen Mitarbeiter der EZB zum Sekretär. Der Sekretär unterstützt das Direktorium bei der Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.