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Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2009 sollte die EZB den ESRB analytisch, statistisch, administrativ und logistisch unterstützen. Da es die Aufgabe des ESRB ist, alle Aspekte und Bereiche der Finanzmarktstabilität zu behandeln, sollte die EZB die nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden hinzuziehen, damit diese ihr spezifisches Fachwissen einbringen können. Folglich sollte von der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, der EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Finanzaufsicht zu übertragen, indem der EZB die Aufgabe übertragen wird, das Sekretariat des ESRB zu stellen.
Der ESRB ist für die Makroaufsicht über das Finanzsystem in der Union zuständig, um einen Beitrag zur Abwendung oder Eindämmung von Systemrisiken für die…
Die EZB stellt ein Sekretariat für den ESRB und leistet dem ESRB dadurch analytische, statistische, logistische und administrative Unterstützung. Der Auftrag…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2009 mit dem Titel „Europäische Finanzaufsicht“ eine Reihe von Reformen der gegenwärtigen Regelungen für die…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) in Bezug auf einige Mitgliedstaaten sollte mit dem 2010 eingerichteten Rahmen des…
Es ist auch notwendig, die EZB in die Lage zu versetzen, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates vom 17.…
Die EZB sollte mit der Aufgabe betraut werden, dem ESRB statistische Unterstützung zu leisten. Daher sollte die in dieser Verordnung festgelegte und für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.