Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 11 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wird ein Land von der Liste der im Rahmen dieser Regelung Begünstigten gestrichen, wenn die Vereinten Nationen (VN) dieses Land von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder streichen. Ferner sieht dieser Artikel die Festlegung eines Übergangszeitraums von mindestens drei Jahren vor, um etwaige negative Folgen abzumildern, die durch die Aufhebung der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährten Zollpräferenzen entstehen.
Nach Artikel 11 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wird ein Land von der Liste der im Rahmen dieser Regelung Begünstigten gestrichen, wenn die Vereinten…
Gemäß Artikel 12 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 wird ein Land aus der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gestrichen, wenn die…
Streichen die Vereinten Nationen ein Land von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder, so wird dieses Land von der Liste der im Rahmen dieser Regelung…
Mit der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder sollte weiterhin zollfreier Zugang für Waren gewährt werden, die ihren Ursprung in den Ländern…
Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 der Kommission sieht vor, Kap Verde nach Ablauf des dreijährigen Übergangszeitraums mit Wirkung vom 1. Januar 2011 von der Liste…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 wird ein Land von der Liste der begünstigten Länder in Anhang I der genannten Verordnung gestrichen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.