Erwägungsgrund 3 32010R1138
Nachdem der Al-Qaida- und Taliban-Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen eine Begründung abgegeben hatte, übermittelte die Kommission diese der Sanabel im August 2009. Im Juli 2010 übermittelte sie ihr eine weitere Begründung in diesem Zusammenhang, die der Sanktionsausschuss kurz zuvor abgegeben hatte. Die Sanabel nahm zu diesen Begründungen Stellung.