Verordnung (EU) Nr. 1138/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur 140. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Die Sanabel wird zurzeit in der vom Al-Qaida- und Taliban-Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen aufgestellten Liste der Personen, Gruppen und Organisationen geführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind.
Erwägungsgrund 4 32010R1138
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