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Bei der Behandlung zur Fluoridentfernung sollten dem behandelten Wasser keine Rückstände in Konzentrationen zugeführt werden, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen können.
die Behandlung nicht zur Bildung von Rückständen führt, die die Höchstgehalte nach Anlage 3 überschreiten oder ein gesundheitliches Risiko darstellen können;
Die Durchführung einer Behandlung zur Fluoridentfernung sollte in der Kennzeichnung des behandelten Wassers angegeben werden.
Die Freisetzung von Rückständen in das Wasser durch die Behandlung zur Fluoridentfernung ist gemäß den optimalen Verfahren so gering wie technisch möglich zu…
Im Interesse des Schutzes der Umwelt und insbesondere der menschlichen Gesundheit müssen nachteilige Konzentrationen von Schadstoffen im Grundwasser vermieden,…
Zur Erleichterung des innergemeinschaftlichen Handels und der Einfuhren erscheint es angemessen, dass die Gemeinschaft Verfahren vorsieht, nach denen…
Die Behandlung natürlicher Mineralwässer und Quellwässer mit aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid, nachstehend „Behandlung zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.