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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Hintergrundinformationen Die Hintergrundinformationen zu den Volks- und Wohnungszählungen in den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2011 sind in folgende Abschnitte unterteilt: 1. ÜBERBLICK 1.1. Rechtlicher Rahmen 1.2. Zuständige Stellen 1.3. Verweise auf andere einschlägige Dokumente (z. B. nationale Qualitätsberichte) (fakultativ) 2. DATENQUELLEN 2.1. Einteilung der Datenquellen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 2.2. Liste der für die Zählung 2011 verwendeten Datenquellen 2.3. Matrix „Datenquellen x Themen“ 2.4. Umfang, in dem die Datenquellen den wesentlichen Merkmalen gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 entsprechen 2.4.1. Individuelle Zählung 2.4.2. Gleichzeitigkeit 2.4.3. Universalität in einem festgelegten Gebiet 2.4.4. Verfügbarkeit kleinräumiger Daten 2.4.5. Festgelegte Periodizität 3. LEBENSZYKLUS DER ZÄHLUNG 3.1. Stichtag gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 3.2. Vorbereitung und Durchführung der Datenerhebung 3.2.1. Fragebogengestützte Daten 3.2.1.1. Gestaltung und Prüfung der Fragebogen (mit Exemplaren aller endgültigen Fragebogen) 3.2.1.2. Erstellung von Anschriftenlisten, Vorbereitung der Befragungen, Kartierung, Öffentlichkeitsarbeit 3.2.1.3. Datenerhebung (einschließlich Befragungen) 3.2.2. Registergestützte Daten 3.2.2.1. Erstellung neuer Register ab dem Jahr 2001 (falls erforderlich) 3.2.2.2. Neugestaltung vorhandener Register ab 2001 (einschließlich inhaltlicher Änderungen, Anpassungen der Erhebungspopulation sowie von Definitionen und/oder technischen Spezifikationen) (falls erforderlich) 3.2.2.3. Registerpflege (für jedes der für die Zählung 2011 verwendeten Register), einschließlich Folgendem: — Registerinhalt (erfasste statistische Einheiten und Informationen über statistische Einheiten, etwaige Datenaufbereitungen und/oder Imputation von Merkmalen innerhalb des Registers) — administrative Zuständigkeiten — gesetzliche Registrierungspflicht, Anreize zu wahrheitsgemäßen bzw. mögliche Gründe für wahrheitswidrige Angaben — Meldeverzögerungen, insbesondere gesetzliche Melde- bzw. behördliche Bearbeitungsfristen, Verzögerungen in der Datenerfassung, verspätete Meldung — Bewertung und Bereinigung von Nichtanmeldungen, Nichtabmeldungen und Mehrfachmeldungen — etwaige grundlegende Registerüberarbeitungen mit Auswirkungen auf die Zählungsdaten 2011, Periodizität von Registerüberarbeitungen — Stabilität (dauerhafte Vergleichbarkeit von Informationen über die registrierte Bevölkerung) (fakultativ) — Verwendung des Registers, darunter „statistische Verwendung zu anderen als Zensuszwecken“ und „Verwendung zu anderen als statistischen Zwecken“ (z. B. Verwaltungszwecke). 3.2.2.4. Registerabgleich (einschließlich der zur Datenzusammenführung verwendeten Kennungsvariablen) 3.2.2.5. Datenextraktion 3.3. Verarbeitung und Bewertung 3.3.1. Datenverarbeitung (einschließlich Erfassung, Kodierung, Kennungsvariable(n), Datenaufbereitung, Datenimputation, Datenlöschung, Schätzung, Datenzusammenführung einschließlich der dafür verwendeten Kennungsvariable(n), Haushalte- und Familiengenerierung) 3.3.2. Qualitäts- und Erfassungsbewertung, nachbereitende Erhebung(en) (falls erforderlich), abschließende Datenvalidierung 3.4. Verbreitung (Verbreitungskanäle, Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung und statistischen Offenlegungskontrolle) 3.5. Maßnahmen zur Sicherstellung der Kostenwirksamkeit ANHANG II Qualitätsbezogene Daten und Metadaten Die qualitätsbezogenen Daten und Metadaten zu den Datenquellen und Themen beinhalten die nachstehend aufgeführten Punkte. 1. RELEVANZ 1.1. Eignung der Datenquellen Die Mitgliedstaaten müssen über die Eignung der Datenquellen berichten, insbesondere über die Auswirkungen größerer Abweichungen von den wesentlichen Merkmalen der Volks- und Wohnungszählungen und/oder den verlangten Definitionen und Begriffen, soweit sie die sinnvolle Verwendung der übermittelten Daten ernsthaft beeinträchtigen. 1.2. Vollständigkeit Die nachstehenden Daten sind für — alle geografischen Gebiete auf folgenden Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2, — alle Hyperwürfel und Hauptrandverteilungen zu übermitteln: —
Anzahl der speziellen Feldwerte „nicht verfügbar“
Anzahl der speziellen Feldwerte „nicht verfügbar“, die als „unzuverlässig“ gekennzeichnet sind
Anzahl der speziellen Feldwerte „nicht verfügbar“, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind
Anzahl der als „unzuverlässig“ gekennzeichneten numerischen Feldwerte. 2. GENAUIGKEIT Die nachstehenden Angaben — sind bei Personenzählungen für jede Datenquelle (Abschnitt 2.1) und jedes Thema (Abschnitt 2.2) zu übermitteln und — können bei Zählungen anderer statistischer Einheiten als Personen für jede Datenquelle (Abschnitt 2.1) und jedes Thema (Abschnitt 2.2) übermittelt werden (fakultativ). 2.1. Datenquellen Die in Abschnitt 2.1.1 verlangten Daten sind für alle geografischen Gebiete auf folgenden Ebenen bereitzustellen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2. Die in Abschnitt 2.1.2 verlangten erläuternden Metadaten sind für die nationale Ebene bereitzustellen. 2.1.1. Daten
Erhebungspopulation: absoluter Wert und in Prozent der geschätzten Zielpopulation
Geschätzte Zielpopulation : absoluter Wert
Untererfassung (Schätzwert): absoluter Wert und in Prozent der Erhebungspopulation
Übererfassung (Schätzwert): absoluter Wert und in Prozent der Erhebungspopulation
Anzahl aller Datenimputationen : absoluter Wert und in Prozent der Erhebungspopulation
Anzahl aller Datenlöschungen : absoluter Wert und in Prozent der Erhebungspopulation
Zusätzlich für Stichproben: komplementäre statistische Einheiten : absoluter Wert
Anzahl der in der Datenquelle vorhandenen nicht imputierten Datensätze statistischer Einheiten der Zielpopulation: absoluter Wert , Prozentanteil an der Erhebungspopulation , Prozentanteil an der geschätzten Zielpopulation und Prozentanteil aller nicht imputierten Datensätze in der Datenquelle (vor einer Datenlöschung)
Zusätzlich für fragebogengestützte Daten in der Datenquelle : auf die statistische Einheit bezogene Antwortausfälle (vor einer Datenlöschung): absoluter Wert und in Prozent der Erhebungspopulation. 2.1.2. Erläuternde Metadaten Die erläuternden Metadaten beschreiben Folgendes: — den Vorgang zur Feststellung von Untererfassungen und Übererfassungen, einschließlich Angaben zur Qualität der zugehörigen Schätzungen, — etwaige Methoden zur Imputation oder Löschung von Datensätzen statistischer Einheiten, — etwaige Methoden zur Gewichtung von Datensätzen statistischer Einheiten, — zusätzlich für fragebogengestützte Daten in der Datenquelle : etwaige Maßnahmen zur Bestimmung und Begrenzung auf die statistische Einheit bezogener Antwortausfälle sowie sonstige Maßnahmen zur Berichtigung von Datenerhebungsfehlern. 2.2. Themen Die in Abschnitt 2.2.1 verlangten Daten sind für alle geografischen Gebiete auf folgenden Ebenen bereitzustellen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2. Die in Abschnitt 2.2.2 verlangten erläuternden Metadaten sind für die nationale Ebene bereitzustellen. 2.2.1. Daten
Erhebungspopulation : absoluter Wert
Anzahl der Datensätze , die Informationen zu dem Thema enthalten: ungewichteter absoluter Wert, ungewichteter Prozentanteil an der Erhebungspopulation
Anzahl der imputierten Datensätze , , die Informationen zu dem Thema enthalten: ungewichteter absoluter Wert, ungewichteter Prozentanteil an der Erhebungspopulation
Imputation von Merkmalen , zu dem Thema: ungewichteter absoluter Wert, ungewichteter Prozentanteil an der Erhebungspopulation
merkmalsbezogener Antwortausfall (vor der Imputation von Merkmalen) zu dem Thema: ungewichteter absoluter Wert, ungewichteter Prozentanteil an der Erhebungspopulation
Anzahl der nicht imputierten Beobachtungen zu dem Thema , : ungewichteter absoluter Wert, ungewichteter Prozentanteil an der Erhebungspopulation
Für den in der Tabelle in Anhang III genannten Hyperwürfel zum betreffenden Thema übermittelte Daten , : absoluter Wert, Prozentanteil an der Erhebungspopulation
Anzahl der nicht imputierten Datensätze , die nicht imputierte Informationen zu dem Thema enthalten, untergliedert nach dem Hyperwürfel, der in der Tabelle in Anhang III für das betreffende Thema angegeben ist : ungewichteter absoluter Wert, ungewichteter Prozentanteil an der Erhebungspopulation
Zusätzlich für Themen, zu denen die Daten mittels Stichprobe erhoben wurden: Variationskoeffizient für die Felder in dem in Anhang III für das betreffende Thema angegebenen Hyperwürfel . 2.2.2. Erläuternde Metadaten In den erläuternden Metadaten ist die Methode für den Umgang mit merkmalsbezogenen Antwortausfällen zum jeweiligen Thema zu beschreiben. Bei Themen, zu denen die Datenerhebung mittels Stichprobe erfolgte, enthalten die Metadaten außerdem Beschreibungen — der Stichprobenauswahl, — möglicher Schätzungsabweichungen infolge von Modellannahmefehlern, — der zur Berechnung der Standardabweichung verwendeten Formeln und Algorithmen. 3. AKTUALITÄT UND PÜNKTLICHKEIT Folgende Informationen sind für die nationale Ebene bereitzustellen:
Kalendertag(e) der Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat), nach Hyperwürfeln untergliedert ,
Kalendertag(e) grundlegender Überarbeitungen der übermittelten Daten, nach Hyperwürfeln untergliedert ,
Kalendertag(e) der Übermittlung der Metadaten . Bei grundlegenden Überarbeitungen am 1. April 2014 oder danach teilen die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die entsprechenden Kalendertage innerhalb einer Woche nach der betreffenden Überarbeitung gesondert mit. 4. ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT (FAKULTATIV) Den Mitgliedstaaten steht es frei, über die Bedingungen für den Zugang zu den von ihnen veröffentlichten Daten und Metadaten ihrer Volks- und Wohnungszählungen für 2011 zu berichten, auch in Bezug auf Medien, Benutzerhilfen, Dokumentation, Preise und/oder etwaige Beschränkungen. 5. VERGLEICHBARKEIT Die Mitgliedstaaten müssen zu jedem Thema etwaige Definitionen oder Verfahrensweisen in ihrem Gebiet melden, die die EU-weite Vergleichbarkeit der Daten beeinträchtigen könnten. 6. KOHÄRENZ Für jedes Personenzählungen betreffende Thema müssen die Mitgliedstaaten für die Feldwerte in den Hyperwürfeln gemäß Anhang III die durchschnittliche absolute Abweichung angeben . ANHANG III Kreuztabellierungen für die Qualitätsbewertung Für die unten aufgeführten Hyperwürfel sind folgende Daten bereitzustellen: — alle Themen gemäß Anhang II Punkt 2.2.1 Nummern (7) und (8), — die Themen, zu denen die Daten mittels Stichprobe erhoben wurden, gemäß Anhang II Punkt 2.2.1 Nummer (9) sowie — die Kohärenz zwischen den Hyperwürfeln gemäß Anhang II Punkt 6. Thema Nr. des Referenz-Hyperwürfels , Kreuztabellierungen für die Qualitätsbewertung Gesamt Untergliederungen Geschlecht, Alter 42 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.H. Derzeitiger Erwerbsstatus 18 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. CAS.L. Arbeitsort 22 Gesamtbevölkerung LPW.L. SEX. AGE.M. Ort 4 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. LOC. Gesetzlicher Familienstand 18 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. LMS. Beschäftigung 13 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. OCC. Wirtschaftszweig 14 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. IND.H. Stellung im Beruf 12 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. SIE. Bildungsniveau 14 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. EDU. Geburtsland/-ort 45 26 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. POB.M. GEO.N. SEX. AGE.M. POB.H. Staatsangehörigkeit 45 27 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. COC.M. GEO.N. SEX. AGE.M. COC.H. Jahr der Ankunft im Meldeland 25 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. YAE.L. Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung 17 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. ROY. Stellung im Haushalt 1 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. HST.H. Stellung in der Familie 6 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. FST.H. Typ der Kernfamilie, Größe der Kernfamilie (fakultativ) 52 Zahl aller Familien GEO.L. TFN.H. SFN.H. Typ des privaten Haushalts, Größe des privaten Haushalts (fakultativ) 5 Zahl aller privaten Haushalte GEO.L. TPH.H. SPH.H. Wohnbesitzverhältnisse der Haushalte (fakultativ) 5 Zahl aller privaten Haushalte GEO.L. TSH. SPH.H. Unterbringungsform 38 Gesamtbevölkerung GEO.L. SEX. AGE.M. HAR.L. Art der Unterkunft (fakultativ) 59 Zahl aller Unterkünfte GEO.L. TLQ. Belegungsstatus herkömmlicher Wohnungen (fakultativ) 53 Zahl aller herkömmlichen Wohnungen GEO.L. OCS. Eigentumsverhältnisse (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. OWS. Zahl der Bewohner, Nutzfläche und/oder Zahl der Räume der Wohneinheiten (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. NOC.H. (UFS. oder NOR.) Zahl der Bewohner, Wohnungsdichte (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. NOC.H. (DFS. oder DRM.) Wasseranschluss (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. WSS. Toilette (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. TOI. Bad (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. BAT. Heizungstyp (fakultativ) 41 Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen GEO.L. TOH. Wohnungen nach Gebäudetyp (fakultativ) 53 Zahl aller herkömmlichen Wohnungen GEO.L. TOB. Wohnungen nach Baujahr (fakultativ) 53 Zahl aller herkömmlichen Wohnungen GEO.L. POC. (*1) Gemäß der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 519/2010. (*2) Werden bei bestimmten Themen im Rahmen der geforderten statistischen Produktion Datensätze gewichtet, so bilden die für die folgenden Referenz-Hyperwürfel verwendeten Gewichte die Grundlage für die qualitätsbezogenen Daten gemäß Anhang II Punkt 2.2.1 Nummern (7), (8) und (9). (*3) Der Kode kennzeichnet die Untergliederung, die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 unter diesem Kode angegeben ist. Für die in Anhang II Punkt 2.1.1 Nummern (5) und (6) genannten Gewichte (worig) gelten folgende Referenz-Hyperwürfel : — Hyperwürfel Nr. 42 für natürliche Personen ; — Hyperwürfel Nr. 52 für Familien — Hyperwürfel Nr. 5 für private Haushalte — Hyperwürfel Nr. 59 für Unterkünfte — Hyperwürfel Nr. 53 für herkömmliche Wohnungen .
Erreichte Menge (eine Größe für jede Angabe zur Durchführung).
Erhebungen,
(1) Die Ausschöpfung dieser Quote unterliegt den Bedingungen unter Nummer 2 der Anlage zu diesem Anhang.
einer Zahl R zur Angabe des Verhältnisses A/B.
: Artikel 7 Absatz 1 Abschnitt E und Richtlinie 70/524/EWG: Artikel 16 Artikel 15 Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c und d sowie Artikel 7 Artikel 16 Artikel 5…
(7) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen III und VI des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.