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Zur Übermittlung von Daten und Metadaten für das Bezugsjahr 2011 wird das Format für den Austausch statistischer Daten und Metadaten (Statistical Data and Metadata eXchange, SDMX) verwendet. Die Mitgliedstaaten übermitteln die verlangten Daten im Einklang mit den Datenstrukturdefinitionen und zugehörigen technischen Spezifikationen der Kommission (Eurostat). Die Mitgliedstaaten speichern die Daten und Metadaten für das Bezugsjahr 2011 bis zum 1. Januar 2035. Die Mitgliedstaaten sind nach dem 1. Januar 2025 nicht verpflichtet, diese Daten zu ändern oder zu überarbeiten. Sollten sich Mitgliedstaaten für Änderungen oder Überarbeitungen entscheiden, so müssen sie die Kommission (Eurostat) vor deren Durchführung unterrichten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten und Metadaten gemäß einem von der Kommission (von Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat innerhalb von 18…
1. In Bezug auf ihre Volks- und Wohnungszählungen für das Bezugsjahr 2011 sowie die der Kommission (Eurostat) aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 519/2010…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem zwischen der Kommission…
Die Mitgliedstaaten verwenden SDMX-konforme Datenformate. Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation zu diesen Formaten zur Verfügung und…
Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) die gemäß dieser Verordnung erforderlichen endgültigen, validierten und aggregierten Daten und die gemäß…
Das technische Format für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat) ist im Anhang festgelegt. Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.