Art. 2 32010R1227VERORDNUNG (EU) Nr. 1227/2010 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Qualitätskriterien und der Qualitätsberichtserstattung für Zahlungsbilanzstatistiken
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0822VERORDNUNG (EU) Nr. 822/2010 DER KOMMISSION vom 17. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung in Bezug auf die zu erfassenden Daten, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R1737VERORDNUNG (EG) Nr. 1737/2005 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 in Bezug auf Definition und Übermittlung von Informationen über Arbeitskosten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012R0570VERORDNUNG (EU) Nr. 570/2012 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2012 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Benzoesäure — Benzoaten (E 210-213) in alkoholfreien Entsprechungen von Wein (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012R0379VERORDNUNG (EU) Nr. 379/2012 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2012 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012R0378VERORDNUNG (EU) Nr. 378/2012 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2012 über die Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.